Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei Rudolf Weber Gebäudedienste

Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter*innen gilt seit dem 1. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet die Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten gesetzlich festgelegte, „menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten, mit dem Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.“ (§3, Abs. 1, Satz 1, LkSG). Entsprechende Verstöße sollen möglichst früh erkannt, angezeigt und beseitigt werden.

Um unseren Pflichten nach dem LkSG nachzukommen, haben wir auf dieser Seite alle relevanten Informationen zusammengefasst. So finden Sie hier unsere Grundsatzerklärung, die Kontaktdaten unserer Menschenrechtsbeauftragten sowie ein Kontaktformular, über das Sie direkt ein Online-Beschwerdeverfahren anstoßen können.

Grundsatzerklärung

Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung.

Unsere Grundsatzerklärung

Menschenrechtsbeauftragte

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Beschwerdeverfahren

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Verhaltenskodex für Lieferanten

Der Verhaltenskodex für Lieferanten (PDF)

Verfahrensanweisung (RL)

Richtlinie LKSG - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz